Arzt, Zahnarzt
Obligatorischer schulärtzlicher Untersuch
Seit August 2005 sind neuen Richtlinien zum schulärztlichen Dienst in Kraft getreten. Neu werden schulärzlichen Untersuchungen nur noch zum Zeitpunkt des Schulein- und des Schulaustritts vorgenommen. Diese Untersuchungen werden vom persönlichen Hausarzt durchgeführt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten leiten anschliessend die offiziellen Formulare über die Klassenlehrperson an den Schularzt weiter.
Genaue Informationen entnehmen Sie dem
Merkblatt fuer den schulaerztlichen Untersuch
Obligatorischer Zahnarztuntersuch
Jeweils im Herbst findet für alle Schülerinnen und Schüler der obligatorische Zahnuntersuch statt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten entscheiden selber, ob sie diesen Untersuch bei ihrem Privatzahnarzt oder beim Schulzahnarzt vornehmen lassen.
Genaue Informationen entnehmen Sie dem
Merkblatt obligatorischen Zahnuntersuch